Schulbetriebsregelung Corona 2022/ 23
Auch nach den Sommerferien bleibt es bei der Gliederung der Schul-Corona-Verordnung in Basismaßnahmen, „Hotspotregeln“ und sonstige Regelungen. Änderungen werden nur erfolgen, sofern diese aus epidemiologischen Gründen notwendig und aus infektionsrechtlichen Gründen möglich sind. Das Bildungsministerium hat sich nach eingehender Beratung mit dem Bildungsrat und der Expertengruppe Hort/KiTa/Schule dazu entschieden, nach den Sommerferien auf eine Schutzphase, wie sie aus dem vergangenen Jahr bekannt ist, zu verzichten.
In den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern gelten weiterhin die Hygieneregeln. Grundlage ist ein entsprechender Hygieneplan. Weitere Informationen
Kein „Hotspot“
Sollten für eine Schule keine Hotspotregelungen greifen, bleibt alles wie gewohnt.
Das heißt:
„Hotspot“
Sollte eine Schule Hotspot-Regeln unterfallen, werden die Schulen darüber gesondert informiert.
In diesem Fall gelten folgende Regelungen:
Corona-Schutzmaßnahmen ab 29. April 2022
Ab dem 28. April 2022 tritt die 1. Änderungsverordnung der 6. Schul-Corona-Verordnung in Kraft.
Testpflicht (§ 2)
Mit der neuen Schul-Corona-Verordnung wird von der regelmäßigen anlasslosen Testpflicht zu einer anlassbezogenen Testpflicht in der Häuslichkeit gewechselt.
a) Leichte Symptome (§ 2 Absatz 2)
Bei leichten Erkältungssymptomen, Symptomen, wie Kratzen im Hals,
Halsschmerzen, leichte Abgeschlagenheit, leichte Kopf- oder Gliederschmerzen, verstopfte und oder laufende Nase, Niesen, leichter Husten, kein Fieber, keine Atemnot, kein Geruchs- oder
Geschmacksverlust etc., sind in den ersten 5 Tagen seit Symptombeginn zwei Tests in der Häuslichkeit durchzuführen. Ein Besuch der Schule ist bei negativem Antigen-Tests weiterhin
möglich.
b) Schwere Symptome (§2 Absatz 3)
Bei schweren Symptomen, wie zum Beispiel Fieber (größer oder gleich 38 Grad Celsius bei Schulkindern), Atemnot, Geruchs- und Geschmacksverlust, Gastrointestinale Symptome (Durchfall, Erbrechen) oder schwere Erkältungssymptome, ist das Betreten der Schule nicht möglich und eine ärztliche Abklärung der Symptome erforderlich. Im Falle eines positiven Testergebnisses darf die Schule während der häuslichen Isolationszeit nicht besucht werden.
c) Ausgabe von Selbsttests
Die Schülerinnen und Schüler erhalten 2 Tests pro Woche in der Schule und sollen sich nur bei Corona-Symptomen in der Häuslichkeit testen.
Maskenpflicht (§§ 5-8)
Es besteht derzeit keine Maskenpflicht. Bei Änderungen der epidemiologischen Gefahrenlage und daraus resultierenden Maßnahmen werden Sie gesondert informiert.
3- Phasen-Modell zur Unterrichtsorganisation ab 2022
Januar 2022
"Es ist weiterhin Ziel der Landesregierung, den Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler des Landes aufrecht zu erhalten. Vor dem Hintergrund der sehr viel schnelleren Übertragbarkeit der neuen Virusvariante „Omikron“ wird den Schulen ein Phasenmodell an die Hand gegeben, womit die Schulen nach eigener Einschätzung der personellen Situation an der Schule flexibel auf die konkreten Umstände vor Ort reagieren können. Die Einordnung der Schule in die zukünftig geltende Phase soll spätestens am Donnerstag der laufenden Woche für die darauffolgende Woche durch die Schulleitung vorgenommen werden." Quelle
Phase 1: Lehrkräfteeinsatz zur Unterrichtsabsicherung nicht oder unwesentlich eingeschränkt
Die derzeitigen Regelungen zum Schulbetrieb bleiben bestehen. Es findet Präsenzunterricht entsprechend § 7a „Regelungen zum Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen“ der Schul-Corona-Verordnung in ihrer jeweiligen Fassung statt. Zeugniskonferenzen können digital (vorzugsweise über itslearning) abgehalten werden. Die Zeugnisse werden am 04.02.2022 ausgehändigt.
Phase 2: Lehrkräfteeinsatz zur Unterrichtsabsicherung eingeschränkt
Die Organisation und Ausgestaltung des Unterrichts findet in eigener Verantwortung und in Abhängigkeit des verfügbaren Personals der Schule statt. Hierfür erforderliche Entscheidungen für die Jahrgangsstufe 1 bis 6 erfolgen bei Bedarf in Absprache zwischen Schulleitungen und den Leitungen der Horte sowie den Trägern der Schülerbeförderung. In den Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird Präsenzunterricht durchgeführt. Die Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 7 werden im Wechselunterricht in einem A/B-Tages-/Wochenrhythmus beschult. Es wird ein wöchentlicher Wechsel der Klassen empfohlen. An den Präsenztagen (A-Tage/Wochen) erhalten die Schülerinnen und Schüler Hausaufgaben, welche in den darauffolgenden Tagen (B-Tage/Wochen) zu Hause eigenständig erledigt werden. Ein Distanzunterricht ist nicht vorgesehen. Diese Regelung gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, welche sich ausschließlich oder überwiegend im Distanzunterricht gemäß § 7a Absatz 1 Satz 2 der Schul-Corona-Verordnung befinden. Die gültigen Regelungen zur Leistungsbewertung entsprechend der Mantelverordnung (Amtliche Bezeichnung: Verordnung zur Änderung im Schulrecht infolge des neuartigen Corona-Virus) bleiben bestehen. Abschlussklassen erhalten Präsenzunterricht. Ob eine Beschulung der Vorabschlussklassen in Präsenz möglich ist, entscheidet die Schulleitung in Auswertung der personellen Gegebenheiten an der Schule. Sollte keine Beschulung möglich sein, erhalten diese Schülerinnen und Schüler ebenfalls Wechselunterricht. Zeugnis- und Klassenkonferenzen werden digital (vorzugsweise über itslearning) abgehalten.
Phase 3: Lehrkräfteeinsatz zur Unterrichtsabsicherung stark eingeschränkt
Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird grundsätzlich Präsenzunterricht durchgeführt. Sofern die Schule aufgrund ihrer personellen Ausstattung in ihrem Unterrichtsablauf eingeschränkt ist und Präsenzunterricht nicht absichern kann, wird eine Notbetreuung vorgehalten. Ab der Jahrgangsstufe 7 findet Distanzunterricht statt. Dabei ist auf eine Verkürzung der Unterrichtstage auf durchschnittlich je 4 Unterrichtsstunden zu achten, um eine Überlastung zu vermeiden. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit bleibt unberührt. Abschlussklassen erhalten Präsenzunterricht. Ob eine Beschulung der Vorabschlussklassen in Präsenz möglich ist, entscheidet die Schulleitung in Auswertung der personellen Gegebenheiten an der Schule. Sollte keine Beschulung möglich sein, erhalten die Schülerinnen und Schüler dieser Klassen ebenfalls Distanzunterricht. Dabei ist auf eine Verkürzung der Unterrichtstage auf durchschnittlich je 4 Unterrichtsstunden zu achten.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf dem Regierungsportal MV.
Winterchallenge III - 2 Tage Homeschooling vor den Weihnachtsferien 2021/ 22
20./21. Dezember 2021
Auch in diesem Herbst und Winter sind die Ansteckungszahlen mit Covid-19 in unserer Region hoch und veranlassten die Landesregierung MV dazu, alle Schülerinnen und Schüler zwei Tage früher in die Ferien zu entlassen und am 20. und 21. Dezember 2021 Distanzlernen anzuordnen. Eine Notbetreuung kann in Anspruch genommen werden. Die aktuellen Regelungen dazu finden Sie hier.
Wir haben unseren Schulkindern wie gewohnt eine Aufgabenmappe für das selbständige Lernen zuhause zusammengestellt. Die "Winterchallenge III" enthält Aufgaben aus den Bereichen Lesen, Schreiben, Rechnen, Englisch, Kreativität und Bewegung!
Das Jahr 2022 beginnt dann für die Schulkinder am 3. Januar in der Schule - verbunden mit einer wöchentlichen Testfrequenz von 3x sowie der Reisebestätigung durch die Eltern am 1. Schultag.
Den aktualisierten Hygieneplan für die Schulen in MV finden Sie hier.
Kommen Sie gut und gesund ins neue Jahr!
Frühjahrs-Lockdown und Homeschooling 3.0
21. April 2021
Leider lässt uns das Thema Corona und Schulschließung noch nicht los und so sind wir ab dem 19.4.2021 ein weiteres Mal in den Distanzunterricht gestartet. Mit der neuen Frühjahrschallenge wird es uns hoffentlich aber gut gelingen, die Zeit bis zum Wiedersehen in der Schule zu überbrücken und mit Inhalt zu füllen.
Die aktuellen Regelungen des Bildungsministeriums finden Sie hier.
Eine Anmeldung zur Notbetreuung ist über diese Formulare möglich:
2. Unabkömmlichkeitsbescheinigung für Beschäftigte bzw. für Selbständige
Ab dem 28. April 2021 gilt in MV die Testpflicht an den Schulen, welches Sie folgendem Elternschreiben entnehmen können. Das Formular zur Bestätigung des negativen Testergebnisses finden Sie hier. Nach Beschluss unserer Schulkonferenz werden die Tests unserer SchülerInnen in der Häuslichkeit durchgeführt. Dazu erhalten Sie von uns die Testkits jeweils vorab.
Bleiben Sie gesund!
Schulstart nach den Winterferien 2021
3. März 2021
Mit Inzidenzwerten zwischen 50 und 150 sind wir in unserem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nach 2 Monaten im Lockdown 2.0 mit Homeschooling nach den Winterferien nun mit fast allen Schülerinnen und Schülern im freiwilligen Präsenzunterricht wieder gestartet. Den Eltern ist es derzeit überlassen, selbst darüber zu entscheiden, ob ihr Kind weiterhin im Distanzunterricht zuhause beschult wird oder am Präsenzunterricht teilnimmt.
Wir freuen uns, dass der Unterricht - wenn auch unter Pandemiebedingungen - wieder stattfinden kann!
Hier finden Sie die aktuelle 2. Schul-Corona Verordnung (gültig ab 15.02.2021).
Hier finden Sie die Gesundheitsbestätigung zur Anmeldung der Kinder im Präsenzunterricht (gültig ab 17.2.2021).
Hier finden Sie den aktualisierten Hygieneplan MV Schule (gültig ab 24.02.2021).
Corona - Hygieneplan für die Schulen in MV
17.04.2020
Damit der Schulalltag auch in Coronazeiten bald wieder beginnen kann, hat das Ministerium einen Hygieneplan erstellt und auch zeichnen lassen. Darin sind alle wichtigen Regeln zum alltäglichen Umgang und die Maßnahmen zur Hygiene in der Schule enthalten. Jede Schule erstellt zusätzlich einen eigenen Plan, der die Gegebenheiten vor Ort miteinbezieht.
Den Hygieneplan finden Sie hier. Die Zeichnungen finden Sie hier.
Unterrichtsfreie Zeit - Corona-Pandemie
16.März 2020
Aufrgund der aktuellen Entwicklungen bleibt unsere SpatzenSchule bis einschließlich 20.04.2020 geschlossen.
Den entsprechenden Elternbrief der Ministerin finden Sie hier.